1. Leistungsumfang
„der-schluesseldienst.wien“ ist eine Plattform, die Schlüsseldienstleistungen in Wien vermittelt. Dabei ist es uns gestattet, ausgewählte Partnerunternehmen mit der Durchführung der Dienstleistungen zu beauftragen.
1.1. Partnerunternehmen
Die von uns beauftragten Partnerunternehmen im Bereich Schlüsseldienst verfügen über die notwendigen Lizenzen und Qualifikationen. Eine Überprüfung dieser durch den AN ist jedoch nicht verpflichtend. Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen, bitten wir Sie, uns dies umgehend unter info@der-schluesseldienst.wien mitzuteilen.
1.2. Pflichten der Partnerunternehmen
Die Partnerunternehmen sind verantwortlich für die fachgerechte und erfolgreiche Erbringung der Dienstleistungen. Dies umfasst professionelles Auftreten, pünktliches Erscheinen sowie die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Schlüsseldienstes.
Sollte ein Partnerunternehmen aus verkehrs-, sicherheits- oder technischen Gründen verspätet oder gar nicht erscheinen, wird dies als entschuldigt angesehen. In einem solchen Fall folgen Sie bitte den Anweisungen des vor Ort befindlichen Personals.
2. Zahlung und Gebühren
Die erbrachten Dienstleistungen sind direkt vor Ort zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind gängige Kreditkarten, Bankomatkarten (EC-Karten) sowie Bargeld (EURO).
Die Zahlung erfolgt nach den Wünschen des Kunden direkt vor Ort.
2.1. Festpreise
Alle angegebenen Festpreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf der spezifischen Dienstleistung (z.B. Art der Tür) und ändern sich nicht, es sei denn, es entsteht ein zusätzlicher Aufwand für den AN oder die Angaben des AG stimmen bei Ankunft nicht.
2.2. Zahlungsunfähigkeit
Sollte der AG nicht in der Lage sein, die Dienstleistung vor Ort zu bezahlen, wird eine Rechnung per E-Mail oder Post versendet. Diese Rechnung enthält den Gesamtbetrag der Dienstleistung und muss innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzüge beglichen werden.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behalten wir uns das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro weiterzugeben.
3. Pflichten des AG
Der AG verpflichtet sich, die beauftragte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Wird die Dienstleistung ohne vorherige Stornierung seitens des AG nicht abgerufen, ist der volle Betrag zu zahlen.
Zudem hat der AG sicherzustellen, dass die bei der telefonischen Auftragserteilung gemachten Angaben korrekt sind. Auch das pünktliche Erscheinen zur vereinbarten Uhrzeit gehört zu den Pflichten des AG.
4. Stornierung
Der AG kann die beauftragte Dienstleistung jederzeit stornieren. Für die Stornierung wird eine pauschale Gebühr von € 50 erhoben.
5. Mehrfachbuchungen
Sollte der AG mehrere Buchungen (bei AN und anderen Anbietern) für dieselbe Dienstleistung getätigt haben, ist der AG verpflichtet, die gewünschte Dienstleistung wahrzunehmen und die übrigen zu stornieren.
Es steht dem AG frei, auch die Buchung bei AN zu stornieren, wobei die unter Punkt 4 genannten Stornierungsbedingungen gelten.
Falls keine Stornierung durch den AG erfolgt, wird die Dienstleistung in voller Höhe in Rechnung gestellt, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wird.
6. Sonstige Bestimmungen
Vereinbarungen, die mündlich oder anderweitig direkt zwischen AG und dem Partnerunternehmen des AN getroffen werden, ohne dass der AN informiert wurde, sind strengstens untersagt.
Sollten dennoch solche Vereinbarungen getroffen werden, übernimmt der AN keine Haftung für etwaige Folgen. In solchen Fällen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
6.1. Gerichtsstand und geltende Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für nicht näher beschriebene Regelungen gelten die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Gerichtsstand Wien.